Gut zu wissen

Ankunft und Abreise
Häuser und Hütten: Einchecken 15:30. Auschecken 11:00 Uhr (10:00 bei gebuchter Endreinigung)
Stellplatz: Einchecken 11:00 Uhr. Auschecken 10:45. Automatisches Ein- und Auschecken über SMS.

Ein Einchecken nach 20:00 Uhr von Mai bisAugust bzw. nach 19.00 Uhr von September bis November muss im Voraus angemeldet werden anbokning@astridlindgrensvarld.se oder +46-(0)492-564770. Tagsüber können Sie auch +46(0)492-798 00 anrufen.
Beachten Sie bitte außerdem, dass wir grundsätzlich kein speziell angefordertes Haus garantieren können, da es sein kann, dass wir andere Gäste aufgrund von unvorhergesehen Ereignissen verlegen müssen.


Abreise

Wenn Sie abfahren, geben Sie an der Rezeption Bescheid, wo Sie auch Ihre Schlüssel abgeben. Für ein nicht gereinigtes Haus werden nachträglich 2.000 SEK in Rechnung gestellt. Wenn Sie eine Endreinigung gebucht haben, ist die Reinigung inbegriffen, Sie waschen jedoch selbst ab und bringen selbst den Müll raus. Wenn bei gebuchter Endreinigung nicht abgewaschen wurde, werden nachträglich 300 SEK berechnet.

Parken
Während Sie eingecheckt sind parken Sie kostenlos auf dem angewiesenen Parkplatz für die Gästeunterkünfte. Außerhalb dieser Zeit parken Sie kostenlos auf unserem Hauptparkplatz. Parkscheine sind in der Buchung enthalten. Wenn Sie mit mehreren Autos anreisen, parken diese ebenfalls kostenlos. Zeigen Sie die Unterkunftsbuchung unseren Parkwächter*innen/Kassierer*innen/der Rezeption vor, um ein physisches Ticket zu erhalten, das Sie an die Windschutzscheibe jedes Autos stecken können, oder drucken Sie die Parktickets aus, die der Buchung beiliegen.

Öffnungszeiten

Sommersaison
17.05.               15:00 – 21:00
18.05. – 17.08        08:00 – 21:00
18.08.                 08:00 – 11:00

Öffnungszeiten im Spätsommer (22.08.-22.09.)
Donnerstag             15:00 – 19:00
Freitag               08:00 – 19:00
Samstag              08:00 – 19:00
Sonntag              08:00 – 11:00

Öffnungszeiten in den schwedischen Herbstferien
18.10.                15:00 – 20:00
19.-20.10.            08:00 – 20:00
21.10.                08:00 – 11:00
25.10.                15:00 – 20:00
26.10. – 02.11. 08:00 – 20:00
03.11.                 08:00 – 11:00

Feuermelder
Feuermelder in „Der winzigen Stadt“ gehen direkt an SOS und können/dürfen nicht abgeschaltet werden. Die anderen Unterkünfte haben batteriebetriebene Alarme.

Defibrillator
Im Informationsgebäude rechts neben dem Rezeptionsgebäude gibt es einen Defibrillator.

WLAN
Auf dem Gelände gibt es ein WLAN-Netzwerk.
Netzwerk: ALV_guest
Kennwort: pippisnilsson

Rauchen
Rauchen ist in keiner unserer Unterkünfte oder den gemeinsamen Räumen gestattet. Nutzen Sie gerne die Raucherecke bei der Entladezone gleich neben dem Parkplatz.

Müllsortierung
Für uns ist es selbstverständlich, dass wir und unsere Gäste sortieren, was wir können. Deshalb gibt es auf dem Gelände drei Müllsortierungsstationen, an denen Sie Metall, Kunststoff, Glas, Pfand, Asche und Brennstoffe sortieren können.

Waschmöglichkeiten
Im Sanitärgebäude auf dem Stellplatzgelände stehen Ihnen zahlreiche Waschmaschinen und Trockner zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Wenden Sie sich für Buchung und Türcode bitte an die Rezeption.

Ordnungsregeln
Auf dem Gelände darf nicht Auto gefahren werden.

Es ist nicht gestattet, mit mehr Personen in einer Unterkunft zu übernachten, als in der Objektbeschreibung der jeweiligen Unterkunft angegeben wird. Kinder werden zwischen 3-14 Jahren mitgerechnet. Die Anzahl Gäste, die für die Unterkunft gebucht wurde, ist auch die Anzahl, die u. a. aus Sicherheitsgründen in der Unterkunft übernachten darf.

Die Gästeunterkünfte von Astrid Lindgrens Welt sind eine Familienanlage. Zwischen 22:00 und 07:00 Uhr müssen alle Gäste größtmögliche Rücksicht und Ruhe gegenüber anderen Gästen respektieren.

Haustiere sind nur in den angegebenen Unterkünften erlaubt. Alle Tiere müssen auf dem Gelände angeleint sein. Wir können keine vollständig haustierfreien/allergiesanierten Unterkünfte garantieren.

Rauchen ist in allen Räumen strengstens untersagt. Ein Verstoß, der eine Sanierung erforderlich macht, wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 5 000 – 10 000 SEK geahndet.